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§ 5 GemFinRefG — Überweisung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer

Gemeindefinanzreformgesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Landesregierungen regeln durch Rechtsverordnung die Termine und das Verfahren für die Überweisung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer.