Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden
GefHundG§ 15 In-Kraft-Treten
Stand: 26.08.2026
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Polizeiverordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie zum Schutz vor gefährlichen Hunden vom 28. Juni 1996 (SächsGVBl. S. 269) außer Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 24. August 2000
Der Landtagspräsident
Erich Iltgen
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Der Staatsminister des Innern
Klaus Hardraht
Der Staatsminister für Soziales,
Gesundheit, Jugend und Familie
Dr. Hans Geisler