Gesetze / Gebrauchsmustergesetz
GebrMG§ 25b
Stand: 10.06.2019
Für das Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 gilt § 25a Absatz 5 und 6 entsprechend, soweit die Verordnung keine Bestimmungen enthält, die dem entgegenstehen.
Gesetze / Gebrauchsmustergesetz
GebrMGStand: 10.06.2019
Für das Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 gilt § 25a Absatz 5 und 6 entsprechend, soweit die Verordnung keine Bestimmungen enthält, die dem entgegenstehen.