Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen und für Europa
GebOMdFEAnlage Gebührenordnung des Ministeriums der Finanzen und für Europa
Stand: 01.09.2026
Für Anlage GebOMdFE liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.