Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen und für Europa

GebOMdFE

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen vom 2. April 2003 ( GVBl. II S. 298) außer Kraft.

Einzelnorm

Potsdam, den 25. März 2020

Die Ministerin der Finanzen und für Europa

Katrin Lange

Anlagen

1

Anlage - Gebührenordnung des Ministeriums der Finanzen und für Europa 161.6 KB

§ 1