Gesetze / Landesrecht Sachsen / GeFoZuVO · SächsGVBl. 2012 Nr. 17, S. 725, 734, Fsn-Nr. 520-8.1/2

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Zuführungen an den Generationenfonds des Freistaates Sachsen

2 Normen · Ausgangsfassung vom 13.12.2012 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Zuführungssätze
  3. § 2 Zeitpunkt der Zuführung

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    27.06.2025 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27. Juni 2025 (SächsGVBl. S. 306)

  2. Historischer Änderungsnachweis

    05.10.2022 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 05.10.2022

    SächsGVBl. 2022 S. 655

  3. Historischer Änderungsnachweis

    27.10.2015 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 27.10.2015

    SächsGVBl. 2015 S. 626

  4. Historischer Änderungsnachweis

    16.09.2014 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 16.09.2014, Artikel 20

    SächsGVBl. 2014 S. 530

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (SächsGVBl.).