Gesetze / Ganztagsfinanzierungsgesetz

GaFG

§ 7 Jahresrechnung für das Sondervermögen

Stand: 24.07.2025

Bund2 Fassungen

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt am Schluss eines jeden Rechnungsjahres die Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben des Sondervermögens auf und fügt sie den Übersichten zur Haushaltsrechnung des Bundes bei.

§ 6 § 8