Gesetze / Gesetz über die Statistik zu globalen Wertschöpfungsketten
GWStatG§ 8 Auskunftspflicht
Stand: 24.01.2024
Für die Erhebung besteht Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig sind die Inhaber und Inhaberinnen oder die Leiter und Leiterinnen der Erhebungseinheiten. Die Auskunftserteilung zu den Angaben nach § 7 Nummer 2 ist freiwillig.