Gesetze / Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung
GWKHV§ 13 Anlagenkennnummer
Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 01.05.2024
Das Umweltbundesamt vergibt nach der Registrierung eine Anlagenkennnummer für die registrierte Anlage.