Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 01.05.2024 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.
Das Umweltbundesamt vergibt nach der Registrierung eine Anlagenkennnummer für die registrierte Anlage.