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Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung
Stand: 01.05.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Das Umweltbundesamt vergibt nach der Registrierung eine Anlagenkennnummer für die registrierte Anlage.