Gesetze / Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
GWB§ 184 Unterrichtungspflichten der Nachprüfungsinstanzen
Stand: 10.06.2019
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Die Vergabekammern und die Oberlandesgerichte unterrichten das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bis zum 31. Januar eines jeden Jahres über die Anzahl der Nachprüfungsverfahren des Vorjahres und deren Ergebnisse.