Gesetze / Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

GWB

§ 148 Anwendungsbereich

Stand: 10.06.2019

VergaberechtBund3 Entscheidungen

Dieser Unterabschnitt ist anzuwenden auf die Vergabe von Konzessionen durch Konzessionsgeber.

§ 147 § 149