Gesetze / Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
GWB§ 148 Anwendungsbereich
Stand: 10.06.2019
Dieser Unterabschnitt ist anzuwenden auf die Vergabe von Konzessionen durch Konzessionsgeber.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 148 GWB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OLG Brandenburg, 12.11.2024 – 19 Verg 2/24
- OLG Rostock, 12.08.2020 – 17 Verg 2/20Zitiert von 3
- OLG Stuttgart, 06.06.2019 – 2 U 218/18Stromkonzessionsvergabe: Bewertung der Ungefährlichkeit des Betriebs der Verteilanlagen als Unterkriterium der sicheren Versorgung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.