Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GVVergVO · GV. NRW. 2014 S. 880
Verordnung über die Vergütung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher
10 Normen · Ausgangsfassung vom 09.12.2014 · 2 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 1 — Vergütung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher | 1 |
| § 7 — Ruhegehaltfähigkeit | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Vergütung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher
- § 2 Vergütung bei Versetzung oder Teilzeitbeschäftigung
- § 3 Vorläufige Errechnung, Entnahme und Festsetzung der Vergütung
- § 4 Vergütung bei Verhinderung oder Erkrankung
- § 5 Besondere Vergütung
- § 6 Zuständigkeit
- § 7 Ruhegehaltfähigkeit
- § 8 Übergangsvorschrift
- § 9 Evaluierung
- § 10 Inkrafttreten
Änderungsverlauf
-
Historischer Änderungsnachweis
16.05.2023 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 16.05.2023
GV. NRW. S. 256
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).