Gesetze / Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz
GVGEG§ 4 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
2 Entscheidungen zu § 4 GVGEG →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 4 GVGEG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.