Gesetze / Gerichtsverfassungsgesetz GVG (XXXX) §§ 79 bis 92 (weggefallen) StrafrechtBund Außer Kraft: (XXXX) §§ 79 bis 92 GVG ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für (XXXX) §§ 79 bis 92 GVG liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm