Gesetze / Gerichtsverfassungsgesetz
GVG§ 115
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 5
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- BGH, 12.03.2015 – VII ZR 173/13Absoluter Revisionsgrund vorschriftswidriger Besetzung des Gerichts: Vertretungsregelung bei dauerhafter Verhinderung des Vorsitzenden Richters am BerufungsgerichtZitiert von 18
- BGH, 14.10.1959 – 2 StR 349/59Zitiert von 1
- OLG Brandenburg, 27.09.2023 – 2 OAus 18/23Zitiert von 1
- OLG Frankfurt am Main, 16.11.2015 – 6 W 100/15Zitiert von 4
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.2009 – 10 A 10805/08Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Oberlandesgerichte werden mit einem Präsidenten sowie mit Vorsitzenden Richtern und weiteren Richtern besetzt.