Gesetze / Gerichtsvollzieherformular-Verordnung

GVFV

§ 1 Formular

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GVFV/1#abs-1 (1) Für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung von Geldforderungen wird das in der Anlage bestimmte Formular eingeführt. Das Formular besteht aus den folgenden Teilen:

1.
Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung von Geldforderungen,
2.
Forderungsaufstellung (Anlage 1),
3.
Hinweise zum Ausfüllen und Einreichen des Vollstreckungsauftrags (Anlage 2).

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GVFV/1#abs-2 (2) Für einen Auftrag, der ausschließlich die Zustellung eines Schriftstücks zum Inhalt hat, gilt der Formularzwang nicht. Von der verbindlichen Nutzung ebenfalls ausgenommen sind Vollstreckungsaufträge zur Beitreibung von öffentlich-rechtlichen Forderungen.

§ 2