Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Grundschulverordnung
GV§ 1 Geltungsbereich
Stand: 02.08.2026
Wird zitiert von 1
- BSG, 13.11.2025 – B 12 BA 4/23 RStatusfeststellung: Versicherungspflicht eines über eine Berufsausübungsgemeinschaft im Krankenhaus tätigen Vertragsarztes KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 5
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Diese Verordnung gilt für Grundschulen sowie für Gesamtschulen und Oberschulen, die mit einer Grundschule zusammengefasst sind, und für Förderschulen, die den Bildungsgang der Grundschule führen (Schulen).