§ 1 GV (Brandenburg) — Geltungsbereich

Grundschulverordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung gilt für Grundschulen sowie für Gesamtschulen und Oberschulen, die mit einer Grundschule zusammengefasst sind, und für Förderschulen, die den Bildungsgang der Grundschule führen (Schulen).