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GSortV

Art 118 Inkrafttreten

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GSortV/118#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GSortV/118#abs-2 (2) Der Artikel 1, 2, 3 und 5 bis 29 sowie 49 bis 106 gelten ab dem 27. April 1995.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

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