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Anlage 12 GSO (Bayern) — (zu § 52 Abs. 1) Berechnung des Prüfungsergebnisses aus schriftlicher Prüfung und mündlicher Zusatzprüfung

Gymnasialschulordnung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

1 Das Prüfungsergebnis ist mit folgender Formel zu berechnen:

P =

2s+m

× 4.

3

2 Das Prüfungsergebnis wird gerundet. 3 Bei einem Ergebnis (vierfache Wertung) von unter 4 Punkten ist die Abiturprüfung nicht bestanden.

4 Für andere Bewerberinnen und Bewerber erfolgt die Berechnung des Prüfungsergebnisses mit folgender Formel:

P =

2s+m

× 11.

3

5 Das Prüfungsergebnis wird gerundet.

(P = Prüfungsergebnis, s = Punktzahl der schriftlichen Prüfung, m = Punktzahl der mündlichen Prüfung).

6 Bei einem Ergebnis (elffache Wertung) von unter 11 Punkten ist die Abiturprüfung nicht bestanden.