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Art 9 Recht, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen

Stand: 22.07.2026

5 Entscheidungen

Das Recht, eine Ehe einzugehen, und das Recht, eine Familie zu gründen, werden nach den einzelstaatlichen Gesetzen gewährleistet, welche die Ausübung dieser Rechte regeln.

Art 8 Art 10