Art 35 Gesundheitsschutz
Stand: 22.07.2026
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- BVerfG, 20.04.2022 – 2 BvR 1713/21Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Absehen von der Vorlage ungeklärter unionsrechtlicher Fragen an den EuGH ohne nachvollziehbare Begründung verletzt Art 101 Abs 1 S 2 GG - hier: Berücksichtigung einer psychischen Erkrankung des Betroffenen im Auslieferungsverfahren auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls - GegenstandswertfestsetzungZitiert von 6
- BGH, 17.05.2018 – I ZR 252/16Wettbewerbsverstoß im Internet: Umfang des Verbots gesundheitsbezogener Angaben für alkoholische Getränke; Bezeichnung einer Biersorte als "bekömmlich" - Bekömmliches BierZitiert von 11
- VG Frankfurt am Main, 12.02.2021 – 6 L 3232/20.FZitiert von 1
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Jeder Mensch hat das Recht auf Zugang zur Gesundheitsvorsorge und auf ärztliche Versorgung nach Maßgabe der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten. Bei der Festlegung und Durchführung der Politik und Maßnahmen der Union in allen Bereichen wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt.