Art 34 Soziale Sicherheit und soziale Unterstützung
Stand: 22.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GRCh/34#abs-1 (1) Die Union anerkennt und achtet das Recht auf Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit und zu den sozialen Diensten, die in Fällen wie Mutterschaft, Krankheit, Arbeitsunfall, Pflegebedürftigkeit oder im Alter sowie bei Verlust des Arbeitsplatzes Schutz gewährleisten, nach Maßgabe des Unionsrechts und der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GRCh/34#abs-2 (2) Jeder Mensch, der in der Union seinen rechtmäßigen Wohnsitz hat und seinen Aufenthalt rechtmäßig wechselt, hat Anspruch auf die Leistungen der sozialen Sicherheit und die sozialen Vergünstigungen nach dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GRCh/34#abs-3 (3) Um die soziale Ausgrenzung und die Armut zu bekämpfen, anerkennt und achtet die Union das Recht auf eine soziale Unterstützung und eine Unterstützung für die Wohnung, die allen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, ein menschenwürdiges Dasein sicherstellen sollen, nach Maßgabe des Unionsrechts und der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu Art 34 GRCh →
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Nach Gewicht
- OVG Schleswig, 08.10.2024 – 4 LB 20/23Zitiert von 1
- OVG Schleswig, 04.10.2024 – 4 LB 15/23Zitiert von 3
- OVG Schleswig, 04.10.2024 – 4 LB 18/23Zitiert von 3
- OVG Schleswig, 04.10.2024 – 4 LB 17/23Zitiert von 3
- OVG Schleswig, 04.10.2024 – 4 LB 2/23Zitiert von 5
- OVG Schleswig, 04.10.2024 – 4 LB 16/23Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- OVG Schleswig, 26.09.2024 – 4 LB 9/23
- OVG Schleswig, 26.09.2024 – 4 LB 14/23
- VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 – 11 S 1069/10Zitiert von 5
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 34 GRCh zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.