Art 36 Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse
Stand: 22.07.2026
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu Art 36 GRCh →
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- OLG Düsseldorf, 15.02.2023 – Verg 9/22
- BayObLG, 31.10.2022 – Verg 13/22
- VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 – 11 S 1069/10Zitiert von 5
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Union anerkennt und achtet den Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, wie er durch die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten im Einklang mit den Verträgen geregelt ist, um den sozialen und territorialen Zusammenhalt der Union zu fördern.