Art 29 Recht auf Zugang zu einem Arbeitsvermittlungsdienst
Stand: 22.07.2026
Jeder Mensch hat das Recht auf Zugang zu einem unentgeltlichen Arbeitsvermittlungsdienst.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu Art 29 GRCh →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 – 11 S 1069/10Zitiert von 5
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.