Gesetze / Landesrecht Bayern / Gemeindeordnung
GOArt. 26 Inkrafttreten; Ausfertigung und Bekanntmachung
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GO/26#abs-1 (1) Satzungen treten eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. In der Satzung kann ein anderer Zeitpunkt bestimmt werden, in bewehrten Satzungen und anderen Satzungen, die nicht mit rückwirkender Kraft erlassen werden dürfen, jedoch frühestens der auf die Bekanntmachung folgende Tag.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GO/26#abs-2 (2) Satzungen sind auszufertigen und im Amtsblatt der Gemeinde amtlich bekanntzumachen; das Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft gilt als Amtsblatt der Gemeinde, wenn die Gemeinde, die einer Verwaltungsgemeinschaft angehört, kein eigenes Amtsblatt unterhält. Hat die Gemeinde kein Amtsblatt im Sinn des Satzes 1, so sind die Satzungen im Amtsblatt des Landkreises oder des Landratsamts, sonst in regelmäßig erscheinenden Druckwerken amtlich bekanntzumachen; die amtliche Bekanntmachung kann auch dadurch bewirkt werden, daß die Satzung in der Verwaltung der Gemeinde niedergelegt und die Niederlegung digital über das Internet, durch Anschlag oder Anzeige an den für öffentliche Bekanntmachungen allgemein bestimmten Stellen (Gemeindetafeln), auf einer öffentlichen Internetseite der Gemeinde oder durch Mitteilung in einer Tageszeitung bekanntgegeben wird.
Wird zitiert von 19 Entscheidungen zu Art. 26 GO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Bayern, 20.01.2021 – 15 CS 20.2892Zitiert von 9
- VGH Bayern, 26.09.2022 – 15 N 21.3023Zitiert von 10
- VGH Bayern, 10.05.2022 – 1 B 19.362Baugenehmigung: Beurteilungszeitpunkt bei Neuerlass einer Örtlichen Bauvorschrift; Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- BVerwG, 21.06.2018 – 4 BN 34/17Ausfertigung eines mehrseitigen Bebauungsplans; Vorlagepflicht nach § 12 Abs. 1 VwGOZitiert von 27
- VGH Bayern, 22.09.2023 – 15 N 22.1811
- VGH Bayern, 27.09.2023 – 9 N 17.1105Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- VG München, 15.09.2025 – M 1 S 25.4554
- VG München, 27.05.2025 – M 1 K 22.2861Zitiert von 1
- VGH Bayern, 05.12.2024 – 8 BV 22.1880Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art. 26 GO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.