Gesetze / Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes

GKrimDVDV

§ 6e Mündlicher Teil

Stand: 08.07.2023

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GKrimDVDV%202020/6e#abs-1 (1) Der mündliche Teil des Auswahlverfahrens dient insbesondere der Feststellung der Eignung der Bewerberinnen und Bewerber hinsichtlich der Motivation, der sozialen Kompetenz und des Kommunikationsverhaltens.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GKrimDVDV%202020/6e#abs-2 (2) Der mündliche Teil ist ein strukturiertes oder ein halbstrukturiertes Interview. Es kann um weitere Auswahlinstrumente ergänzt werden.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GKrimDVDV%202020/6e#abs-3 (3) Weitere Auswahlinstrumente können sein:

1.
ein psychodiagnostischer Test,
2.
Simulationsaufgaben,
3.
eine Gruppendiskussion sowie
4.
eine Präsentation oder ein Referat.
§ 6d § 6f