Gesetze / Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
GKrimDVDV§ 50 Bestehen der Laufbahnprüfung
Stand: 17.12.2020
Die Laufbahnprüfung hat bestanden, wer die Modulprüfungen sowie die Thesis und die Verteidigung der Thesis bestanden hat.