Gesetze / Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
GKrimDVDV§ 20 Bestandteile der Laufbahnprüfung
Stand: 17.12.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GKrimDVDV%202020/20#abs-1 (1) Die Bachelorprüfung ist die Laufbahnprüfung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GKrimDVDV%202020/20#abs-2 (2) Die Laufbahnprüfung besteht aus
1.
den Modulprüfungen und
2.
der Bachelorarbeit.