Gesetze / Gefahrgutverordnung See
GGVSee§ 24 Pflichten des mit der Planung der Beladung Beauftragten
Stand: 31.10.2019
Der mit der Planung der Beladung Beauftragte hat dafür zu sorgen, dass Stauanweisungen nach § 5 Absatz 1 festgelegt werden.
Gesetze / Gefahrgutverordnung See
GGVSeeStand: 31.10.2019
Der mit der Planung der Beladung Beauftragte hat dafür zu sorgen, dass Stauanweisungen nach § 5 Absatz 1 festgelegt werden.