Gesetze / Gefahrgutverordnung See
GGVSee§ 14 Zuständigkeiten des Umweltbundesamtes
Stand: 31.10.2019
Das Umweltbundesamt ist zuständig für die Zustimmung nach Unterabschnitt 2.10.2.6 des IMDG-Codes.
Gesetze / Gefahrgutverordnung See
GGVSeeStand: 31.10.2019
Das Umweltbundesamt ist zuständig für die Zustimmung nach Unterabschnitt 2.10.2.6 des IMDG-Codes.