Gesetze / Geschäftsordnung für das Verfahren nach Artikel 115 d des Grundgesetzes
GGArt115dGOEingangsformel
Stand: 10.06.2019
Zur Ausführung des Artikels 115d des Grundgesetzes hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates für die Beratung dringlicher Gesetzesvorlagen im Verteidigungsfalle die folgende Geschäftsordnung beschlossen: