Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

GG

Art 91d

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Bund und Länder können zur Feststellung und Förderung der Leistungsfähigkeit ihrer Verwaltungen Vergleichsstudien durchführen und die Ergebnisse veröffentlichen.

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