Gesetze / Graduiertenförderungsgesetz
GFG§ 14a Darlehensverwaltung
Stand: 10.06.2019
Die nach diesem Gesetz geleisteten Darlehen werden durch das Bundesverwaltungsamt verwaltet und eingezogen.
Gesetze / Graduiertenförderungsgesetz
GFGStand: 10.06.2019
Die nach diesem Gesetz geleisteten Darlehen werden durch das Bundesverwaltungsamt verwaltet und eingezogen.