Gesetze / Vertrag zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik
GDtWahlVDVtrArt 3
Stand: 10.06.2019
Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl wird Berlin als ein Land behandelt.