nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 3 GDtWahlVDVtr

Vertrag zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl wird Berlin als ein Land behandelt.