Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesundheitsberufeschulverordnung
GBSchVAnlage 2 (zu § 7 Absatz 3) Allgemeine sächliche Ausstattung der Schule
Stand: 01.09.2026
Für Anlage 2 GBSchV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.