§ 125
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
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- OLG München, 24.02.2021 – 34 Wx 339/20
- OLG Zweibrücken, 01.12.2015 – 3 W 107/15Zitiert von 1
- AG Ratingen, 22.10.2018 – ME-1028-1 (ehemals ME-528-19)
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Die Beschwerde gegen die Anlegung des Grundbuchblatts ist unzulässig. Im Wege der Beschwerde kann jedoch verlangt werden, daß das Grundbuchamt angewiesen wird, nach § 53 einen Widerspruch einzutragen oder eine Löschung vorzunehmen.