Gesetze / GAP-Konditionalitäten-Verordnung
GAPKondVAnlage 4 (zu § 16)Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wind
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 2259)
Die Erosionsgefährdung durch Wind ist nach DIN 19706 (Bodenbeschaffenheit – Ermittlung der Erosionsgefährdung von Böden durch Wind, DIN – Deutsches Institut für Normung e.V., Februar 2013), zu ermitteln.
[Abbildung]
| Winderosionsgefährdungsklasse | Stufe nach DIN 19706 |
| KWind | Enat5 |
Änderungsverlauf
-
01.01.2025 in Kraft
Anlage 4 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Dezember 2024 (BGBl. I Nr. 417)
BGBl. 2024 I Nr. 417
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.