Gesetze / GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz

GAPInVeKoSG

§ 11 Kürzungen, Sanktionen und Ausschlüsse

Stand: 16.12.2022

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GAPInVeKoSG/11#abs-1 (1) Hat ein Betriebsinhaber die Fördervoraussetzungen für die Direktzahlungen nicht oder nicht vollumfänglich erfüllt (Verstoß), wird die beantragte Direktzahlung gekürzt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GAPInVeKoSG/11#abs-2 (2) Darüber hinaus werden die verwaltungsrechtlichen Sanktionen nach diesem Kapitel angewandt. Die verwaltungsrechtlichen Sanktionen bestehen in der Zahlung eines über die Kürzung nach Absatz 1 hinausgehenden Betrages durch den Betriebsinhaber. Zudem kann der Betriebsinhaber von einer Direktzahlung ausgeschlossen werden.

§ 10 § 12