Gesetze / Zweite GAP-Ausnahme-Verordnung 2. GAPAusnV § 5 Inkrafttreten Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 23.04.2024 Bund Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.