Gesetze / Güterkraftverkehrsgesetz GüKG § 9 Erlaubnis- und Versicherungsfreiheit Bund2 Fassungen Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 14.03.2026. Zur aktuellen Fassung → Der Werkverkehr ist erlaubnisfrei. Es besteht keine Versicherungspflicht.