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§ 9 GüKG 1998 — Erlaubnis- und Versicherungsfreiheit

Güterkraftverkehrsgesetz

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 14.03.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Der Werkverkehr ist erlaubnisfrei. Es besteht keine Versicherungspflicht.