Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Übertragungsverordnung Förderprogramm Moderne Sportstätte 2022
FöProMoSpo2022§ 1 Aufgabenübertragung
Stand: 26.08.2026
Der NRW.BANK wird die Durchführung des Programms „Moderne Sportstätte 2022“ zur ausschließlichen Wahrnehmung als Bewilligungsbehörde übertragen.
Die Einzelheiten der Übertragung der Aufgabe auf die NRW.BANK werden soweit erforderlich mittels öffentlich-rechtlichen Vertrags geregelt.