Der NRW.BANK wird die Durchführung des Programms „Moderne Sportstätte 2022“ zur ausschließlichen Wahrnehmung als Bewilligungsbehörde übertragen.
Die Einzelheiten der Übertragung der Aufgabe auf die NRW.BANK werden soweit erforderlich mittels öffentlich-rechtlichen Vertrags geregelt.