Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichengesetz
FwKatsEG - NRW§ 5 Stiftung
Stand: 26.08.2026
Zur Anerkennung und Würdigung von Verdiensten im Einsatz auf dem Gebiet des Brand- oder Katastrophenschutzes im Land Nordrhein-Westfalen wird ein Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen gestiftet.