Gesetze / Friseurmeisterverordnung
Friseur-MstrV§ 6 Situationsaufgabe
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/Friseur-MstrV/6#abs-1 (1) In der Situationsaufgabe sind die wesentlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu prüfen, die im Meisterprüfungsprojekt nicht oder nur unzureichend nachgewiesen werden konnten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/Friseur-MstrV/6#abs-2 (2) Als Situationsaufgabe sind sechs der nachstehend aufgeführten Arbeiten auszuführen, davon auf jeden Fall die Arbeiten nach den Nummern 1 bis 3. Die Vorschläge des Prüflings sollen bei der Auswahl der übrigen auszuführenden Arbeiten nach Möglichkeit berücksichtigt werden, soweit dies den Vorgaben des Absatzes 1 entspricht:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/Friseur-MstrV/6#abs-3 (3) Bei der Gesamtbewertung der Situationsaufgabe werden die Arbeiten nach Absatz 2 Nr. 1 bis 3 gegenüber den übrigen Arbeiten doppelt gewichtet.