Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / FraktG NRW · GV. NRW. S. 351
Gesetz über die Rechtsstellung der Fraktionen im Landtag von Nordrhein-Westfalen
13 Normen · ausgefertigt 18.12.2001 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Abschnitt 1 Status und Organisation
- § 1 Rechtsstellung, Bildung und Aufgaben der Fraktionen
- § 2 Organisation
- Abschnitt 2 Leistungen an Fraktionen
- § 3 Leistungen an Fraktionen
- § 4 Zuweisung und Bewirtschaftung der Geldleistungen
- § 5 Rückgewähr
- § 6 Buchführung
- § 7 Rechnungslegung
- § 8 Veröffentlichung
- § 9 Rechnungsprüfung
- § 10 Zusammenschlüsse von fraktionslosen Abgeordneten (Gruppen)
- § 11 Verschwiegenheitspflicht der Fraktionsangestellten
- Abschnitt 3 Schlussbestimmungen
- § 12 Beendigung der Rechtsstellung, Liquidation einer Fraktion
- § 13 Datenverarbeitung zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit
- Schlussformel