Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / FraktG NRW · GV. NRW. S. 351

Gesetz über die Rechtsstellung der Fraktionen im Landtag von Nordrhein-Westfalen

13 Normen · ausgefertigt 18.12.2001 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. Abschnitt 1 Status und Organisation
  3. § 1 Rechtsstellung, Bildung und Aufgaben der Fraktionen
  4. § 2 Organisation
  5. Abschnitt 2 Leistungen an Fraktionen
  6. § 3 Leistungen an Fraktionen
  7. § 4 Zuweisung und Bewirtschaftung der Geldleistungen
  8. § 5 Rückgewähr
  9. § 6 Buchführung
  10. § 7 Rechnungslegung
  11. § 8 Veröffentlichung
  12. § 9 Rechnungsprüfung
  13. § 10 Zusammenschlüsse von fraktionslosen Abgeordneten (Gruppen)
  14. § 11 Verschwiegenheitspflicht der Fraktionsangestellten
  15. Abschnitt 3 Schlussbestimmungen
  16. § 12 Beendigung der Rechtsstellung, Liquidation einer Fraktion
  17. § 13 Datenverarbeitung zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit
  18. Schlussformel