Gesetze / Forstmaschinenführer-Prüfungsverordnung

FoMaFüPrV

§ 3 Gliederung der Prüfung

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FoMaF%C3%BCPrV/3#abs-1 (1) Die Prüfung beinhaltet die Prüfungsteile

1.
Betriebsorganisation und umweltverträglicher Einsatz von Forsttechnik,
2.
Fällen und Aufarbeiten bei der hochmechanisierten Holzernte,
3.
Bringung von Holz, sonstige hochmechanisierte Verfahren.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FoMaF%C3%BCPrV/3#abs-2 (2) Die Prüfung ist nach den §§ 4 bis 6 durchzuführen.

§ 2 § 4