Gesetze / Forstmaschinenführer-Prüfungsverordnung
FoMaFüPrV§ 3 Gliederung der Prüfung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FoMaF%C3%BCPrV/3#abs-1 (1) Die Prüfung beinhaltet die Prüfungsteile
1.
Betriebsorganisation und umweltverträglicher Einsatz von Forsttechnik,
2.
Fällen und Aufarbeiten bei der hochmechanisierten Holzernte,
3.
Bringung von Holz, sonstige hochmechanisierte Verfahren.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FoMaF%C3%BCPrV/3#abs-2 (2) Die Prüfung ist nach den §§ 4 bis 6 durchzuführen.